Praxis für Logopädie/Sprachtherapie

Organisation

Woher bekommen Sie eine Verordnung / Rezept?

Eine sogenannte Heilmittelverordnung erhalten Sie bei einer vorliegenden Sprach,-Sprech- oder Redestörung von Ihrem:

  • HNO-Arzt
  • Kinderarzt
  • Neurologen
  • Kieferorthopäden
  • Pädaudiologen
  • Hausarzt

Bitte beachten Sie, dass eine Verordnung / Rezept nur 14 Tage nach der Ausstellung seine Gültigkeit behält, so dass Sie bitte rechtzeitig den Arzt aufsuchen, um eine Verordnung zu erhalten. Danach vereinbaren wir einen Termin. Natürlich können Sie uns auch vorab telefonisch kontaktieren, um uns ggf. Ihren Wunschtermin zu nennen.

Kosten

Die Kosten für die Therapie werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Ab dem 18. Lebensjahr muss ein Eigenanteil von 10% vom Patienten dazu gezahlt werden. Zzgl. € 10,- Rezeptgebühr.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Zuzahlung befreit werden. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Informationen hierzu erhalten Sie auch unter: www.heilmittelrichtlinien.de

Therapiedauer

Die Therapie findet meist einmal in der Woche statt. Ihr Arzt hat aber auch die Möglichkeit ein höheres Behandlungsintervall zu verschreiben. Dies geschieht je nach Störungsbild und Schwere der Beeinträchtigung.

In der Regel dauert eine Therapieeinheit 45 Minuten. Auf einer Verordnung stehen zunächst meist 10 Therapieeinheiten zur Verfügung. Nach diesen Stunden erhält der Arzt einen Bericht der Therapeutin, in dem Behandlungsmittel, Fortschritte und Prognose festgehalten sind. Daraufhin entscheidet der Arzt über eine Fortsetzung der Therapie. Über die gesamte Therapiedauer lässt sich nur schwer eine Prognose abgeben, da jeder Lernprozess anders verläuft und auch jedes Störungsbild variiert.

Ablauf der 1. Diagnostikstunde /Erstgespräch

Zunächst wird mit den Eltern ein sog. Anamnesegespräch geführt, in dem zum Beispiel besprochen wird, seit wann die sprachlichen Auffälligkeiten sichtbar wurden und wie die allgemeine (Sprach-) Entwicklung des Kindes verlaufen ist. Sie haben Zeit, Ihre Beobachtungen zu äussern. Gemeinsam besprechen wir dann den Schwerpunkt des Förderbedarfs und den Ablauf des Therapiegeschehens. Das Kind kann sich in dieser ersten Stunden zunächst an die neue Umgebungssituation gewöhnen, die Therapeutin kennenlernen und erste Spiele "beschnuppern". Doch ganz ohne Mithilfe ist es ja auch langweilig. So wird während der ersten Stunde eine Sprachdiagnostik mit dem Kind erstellt, etwa, indem man gemeinsam ein Bilderbuch betrachtet. Alles in allem also kein Grund zur Panik. Wir sind stets bemüht, kind- und typgerecht vorzugehen, so dass von Anfang an ein entspanntes Lernen möglich ist.

Selbstverständlich stehen auch bei erwachsenen Patienten die Krankheitsgeschichte und individuelle Bedürfnisse sowie ein intensives Gespräch mit den Angehörigen im Mittelpunkt der ersten Stunde. Es folgt eine angemessene Sprachstandserfassung mit standardisierten Testverfahren und nach erfolgter Auswertung die Erstellung eines persönlich zugeschnittenen Behandlungsplans.

Hausbesuche

Sollte es Ihnen nicht möglich sein uns in der Praxis aufsuchen zu können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit von Hausbesuchen an. Dies ist allerdings nur in Absprache mit Ihrem behandelnden Arzt möglich und muss auf der Verordnung vermerkt sein.

Terminvereinbarungen

Bitte rufen Sie uns rechtzeitig vor Ihrem gewünschten Behandlungsbeginn an, damit wir diesen möglichst zeitnah einrichten können und um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

Tel.: 02361- 40 97 186.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir während einer laufenden Behandlung nicht persönlich ans Telefon gehen können. Nutzen Sie daher die Möglichkeit, Ihre Nachricht mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter der Praxis zu hinterlassen. Wir melden uns umgehend bei Ihnen, damit wir Details persönlich besprechen können.

Dipl.-Päd. Vera Lüttgen | Praxis für Sprachtherapie (Logopädie)| Wiethofstr. 9 | 45657 Recklinghausen
Telefon: 02361 409 71 86 | mail@sprachtherapie-luettgen.de